Ausbildungsordnung
Inhalte und Umfang der fachspezifischen Ausbildung Personenzentrierte Psychotherapie
A. Selbsterfahrung: mind. 300 Std.
Davon sind mind. 190 Std. als Pflichtteile (A1+2) zu absolvieren:
A1. Lehrtherapie: Die Mindestanforderung beträgt 100 Stunden, mit einer Frequenz von 1 mal pro Woche oder öfters in einem Zeitraum von mind. 2 Jahren. Diese Mindeststundenzahl kann in begründeten Fällen zu Beginn der Lehrtherapie unter Berücksichtigung der Vorerfahrungen und der persönlichen Situation des / der Ausbildungsteilnehmers/in auf bis zu 80 Stunden reduziert bzw. auf bis zu 140 Stunden erhöht werden.
A2. Gruppenselbsterfahrung: im Ausmaß von mind. 110 Std.; sie umfasst die zweimalige Teilnahme an einer personzentrierten Encountergruppe in der Dauer von mindestens 8 Tagen („The Person-centered Experience“). Zu ihrem charakteristischen Setting gehören u.a.: Internationalität in Bezug auf die Teilnahme (gesamteuropäische Ausschreibung) und die Leitung. Wechsel zwischen Groß- und Kleingruppen, Intergruppenprozesse und deren Reflexion, selbstorganisierte Gruppen.
Als Wahlpflichtveranstaltungen (mind. 110 Std.) können absolviert werden:
A3. weitere Lehrtherapie
A4. weitere Encountergruppe nach dem charakteristischen Modell des La Jolla Programms
A5. Kontinuierliche laufende Selbsterfahrungsgruppe über mind. 1 Jahr
A6. Wochenend-Selbsterfahrungsgruppen
A7. Internationales Seminar
B. Theorie: mind. 320 Std.
Davon sind mind. 125 Std. als Theorie-Pflichtteile (B1-7) zu absolvieren:
B1. Theorieblock: Grundlagen personenzentrierter Theoriebildung (15 Std.).
B2. Theorieseminar I : Die Schriften von C.R. Rogers zu Beziehung und Prozess (20 Std.)
B3. Theorieseminar II: Die Schriften von C.R. Rogers zur Persönlichkeitstheorie und Persönlichkeitsentwicklung (20 Std.)
B4. Theorieseminar III: Beziehung, Diagnose, Technik (20 Std.)
B5. Theorieseminar IV : Persönlichkeitstheorie, Motivationstheorie und humanistisches Menschenbild (20 Std.)
B6. Theorieseminar V: Neuere Literatur zur Personenzentrierten Psychotherapie (15 Std.)
B7. Theorieseminar VI: Verhältnis zu anderen psychotherapeutischen Ansätzen (15 Std.)
Die Seminare B1-B3 sind Grundlagenseminare und müssen vor allen anderen Pflichttheorieseminaren absolviert werden. Die Reihenfolge der Absolvierung ist wahlfrei.
Die Seminare B4-B7 sind Pflichtseminare zur Vertiefung und Ergänzung der Grundlagenseminare. Die Reihenfolge der Absolvierung ist ebenfalls wahlfrei.
An Theorie-Wahlpflichtveranstaltungen sind mind. 195 Std. zu absolvieren.
Aus folgenden 4 Gruppen sind Seminare mit den angegebenen Mindeststunden zu absolvieren:
Lit. 1.(a) Seminare zur Vertiefung, Ergänzung und Kritik von Fragen zur personenzentrierten Beziehung, zum Therapieprozess, zu Setting, Indikation, zur Krisenintervention und zur therapeutischen Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen (mind. 75 Std.).
Lit. 2.(b) Seminare zur phänomenologischen Differenzierung und zum diagnostischen Verständnis psychischer Leidensprozesse (mind. 40 Std.).
Lit. 3.(b) Seminare, die das Verständnis von persönlichen Entwicklungsverläufen aus persönlichkeitstheoretischer, entwicklungspsychologischer, sozialisationstheoretischer, anthropologischer und philosophischer Sicht vertiefen und ergänzen (mindestens 50 Std.).
Lit. 4.(c) Literaturseminare zu speziellen Schwerpunkten und Fragen; Fachtagungen zur Personenzentrierten Psychotherapie, Forschung zur Personenzentrierten Psychotherapie (mind. 30 Std.).
C. Supervision: mind. 220 Std.
Davon sind mind. 160 Std. als Supervision-Pflichtteile (C1-3) zu absolvieren:
C1. Gruppensupervision: Praxisgruppe 1+2 (je 55 Std.)
C2. Einzelsupervision: zur Reflexion und Begleitung der eigenen psychotherapeutischen Praxis als Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision (mind. 50 Std.).
Als Wahlpflichtveranstaltungen (mind. 60 Std.) können absolviert werden:
C3. weitere Einzelsupervision psychotherapeutischer Tätigkeit
C4. eine weitere Praxisgruppe
C5. Gruppensupervision
D. Praktikum: mind. 550 Std.
Davon mind. 150 Stunden "facheinschlägiges Praktikum“ in einer Krankenanstalt oder einer Einrichtung des Gesundheitswesens, das den PatientInnen (verhaltensgestörte und/oder leidende Personen) ein Behandlungssetting anbietet. Eine als facheinschlägig anerkannte (bzw. anzuerkennende) Praktikumsstelle muss neben dem Leiter ein multiprofessionelles Team und die Zusammenarbeit mit Ärzten nachweisen und eine fachliche Anleitung durch eine(n) Psychotherapeut/in anbieten.
Die restlichen Stunden „Psychosoziales Praktikum“ in einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens, die neben dem Leiter noch mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte Mitarbeiter hat und verhaltensgestörte und/oder leidende Personen betreut, unter fachlicher Anleitung durch eine(n) Psychotherapeut/in.
E. Praktikumssupervision: mind. 30 Std.
Die Mindestanforderung für Praktikumssupervision beträgt 30 Stunden (Einzel- oder Gruppensupervision). Max. 15 Stunden können bei einem/einer qualifizierten SupervisorIn der Praktikumsstelle absolviert werden.
F. Praxis: mind. 600 Std.
Das Psychotherapiegesetz sieht vor, dass im Zuge der fachspezifischen Ausbildung mindestens 600 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit nachzuweisen sind. Die Ausbildungsordnung der APG spezifiziert dazu, dass mind. 300 Stunden davon im einzeltherapeutischen Setting zu erfolgen haben (mind. 3 Klienten sind in einem längerfristigen Prozess bis zum Therapieabschluss zu begleiten). Die drei in der Ausbildungsordnung festgeschriebenen längerfristigen Psychotherapien sollen jeweils mind. 50 Stunden, zusammen mind. 200 Stunden umfassen. In der Regel sollte die psychotherapeutische Praxis aus der (möglichst breit gestreuten) Arbeit mit Erwachsenen bestehen. Aus dem Bereich der Kinderpsychotherapie oder aus dem Bereich der Gerontopsychotherapie kann jedenfalls eine Psychotherapie für die drei längerfristigen Psychotherapien eingerechnet werden. Mit Klienten darf nur dann psychotherapeutisch gearbeitet werden, wenn der Status „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“ bescheinigt wurde und eine begleitende Einzelsupervision in Anspruch genommen wird.
