Inhalte und Umfang
Folgende Veranstaltungen bzw. Mindeststundenausmaße für Selbsterfahrung, Theorie, Supervision und Praxis sind zu absolvieren bzw. nachzuweisen.
Es wird auch auf die Anrechnungsmöglichkeiten aus einer absolvierten fachspezifischen Ausbildung in „Personenzentrierter Psychotherapie“ bzw. „Klientenzentrierter Psychotherapie“ verwiesen.
Personen mit anderen methodenspezifischen Ausbildungen haben im Rahmen des Weiterbildungscurriculums jedenfalls ein Stundenkontingent von 95 Stunden aus dem Bereich allgemeiner Theorie (Grundlagen in personen-/klientenzentrierter Persönlichkeits- und Therapietheorie) zu absolvieren bzw. nachzuweisen (siehe 2.1.).
1. Selbsterfahrung (50 Stunden)
Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von mind. 50 Stunden: umfasst die Teilnahme an mind. 3 Wochenendgruppen (S1-S3; 1x 20 Std., 2x 15 Std.) im ersten Ausbildungsjahr mit folgenden Inhaltsschwerpunkten: persönliche Spielgeschichte und Spielfähigkeit, Selbsterfahrung mit diversen Materialien und anhand verschiedener Spielarten (Rollenspiel, Regelspiel, Kampfspiele/Grenzen setzen, Konstruktionsspiel) unter Berücksichtigung von verschiedenen Altersbereichen (Kleinkind, Schulkind, Jugendliche).
2. Theorie (mind. 215 Stunden)
2.1. Allgemeine personen-/klientenzentrierte Theorie (95 Stunden)
Personen-/klientenzentrierten PsychotherapeutInnen wird dieser Teil aus der fachspezifischen Ausbildung angerechnet, für PsychotherapeutInnen anderer Therapieschulen ist die Absolvierung dieses allgemeinen Theorieteils verpflichtend (als Gesamtpaket entweder bei Forum/APG oder VRP zu absolvieren). Dieser Teil entspricht folgenden Pflichttheorieseminaren der AO98 der fachspezifischen Ausbildung der APG:
Theorieblock 15 Std.
Theorieseminar I „Die Schriften von C. Rogers zu Beziehung und Prozess” 20 Std.
Theorieseminar II „Die Schriften von C. Rogers zur Persönlichkeitstheorie und -entwicklung“ 20 Std
Theorieseminar III „Beziehung, Diagnose, Technik“ 20 Std
Theorieseminar IV „Persönlichkeitstheorie, Motivationstheorie und humanistisches Menschenbild” 20 Std.
2.2.Spezifische Theorie (120 Stunden) T1 – T14
Die Inhalte sollen sowohl personenzentrierte Zugänge zu den verschiedenen Fragestellungen in der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen und deren Eltern/Systemumfeld eröffnen als auch ein Wissen aus angrenzenden Fachbereichen zur Verfügung stellen, das zum besseren Verständnis für kindliche Verhaltensauffälligkeiten führen kann und die Breite möglicher Behandlungsansätze aufzeigt.
T1 Entwicklungspsychologie (16 Std.)
T2 Praktische Grundlagen und Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Erstgespräch, Erstkontakt, Familiendynamische Aspekte (8 Std.)
T3 Diagnostik (psychologische, prozessuale, Familiendiagnostik), Verhaltensbeobachtung, Differenzierung von Begutachtung, Krisenintervention und Kinderpsychotherapie, Indikation (8 Std.)
T4 Elternarbeit, Umfeld-/Systemarbeit (8 Std.)
T5 Arbeit mit Jugendlichen, inkl. spezielle Störungsbilder (Identitätsstörungen, Essstörungen)
(8 Std.)
T6 Arbeit mit Vorschulkindern (6 Std.)
T7 Beziehungsgestaltung, Therapieprozess, Charakteristika, Schwierigkeiten, Therapieabschluss (8h.)
T8 Körperliche/sexuelle Gewalt, Trauma, Unfälle, Tod, Verlust naher Bezugspersonen (8 Std.)
T9 Schwere psychische Störungen, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen, tiefgreifende Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Teilleistungsstörungen, Behinderungen (8 Std.)
T10 Psychosomatik (Enuresis, Enkopresis, Asthma, Tics, Schlafstörungen, Neurodermitis) (8 Std.)
T11 Emotionale Störungen (Angststörungen, depressive Störungen), Verhaltensstörungen (ADHS, elektiver Mutismus) (8 Std.)
T12 Personenzentrierte Spielpsychotherapie als interaktioneller Prozess (10 Std.)
T13 Vertiefung in aktueller Literatur zur personenzentrierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (8 Std.)
T14 offen für Vertiefung (8 Std.)
3. Supervision (mind. 60 Stunden)
Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen, in denen die eigene personenzentrierte kindertherapeutische Praxis reflektiert werden kann, im Ausmaß von mind. 60 Stunden, davon mindestens 20 Stunden Einzelsupervision und mindestens 20 Stunden in einer laufenden Supervisionsgruppe. Im Rahmen der Supervisionsgruppe sind mind. 2 Fallvorstellungen verpflichtend. Weiters verpflichtend sind 10 Stunden Supervision im Rahmen einer Theorie/Supervisionsveranstaltung (T12). Die restlichen mind. 10 Stunden Supervision können wahlweise in Einzel- / oder Gruppensetting erfolgen.
4. Praxis (mind. 200 Stunden)
Therapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen inkl. begleitender Elternarbeit im Ausmaß von mind. 200 Stunden; davon sind max. 80 Stunden aus einem klienten-/personenzentrierten Fachspezifikum anrechenbar.
5. Abschluss
Für den Abschluss bildet der Weiterbildung ist eine schriftliche Falldarstellung vorzulegen, die im Rahmen einer Abschlussreflexion mit 2 Weiterbilder/innen zu reflektieren ist.
